Ja, bin ich als Texter denn das Sozialamt ?!?


Mit einer lieben Kollegin habe ich vor einigen Tagen diskutiert, dass die Nehmermentalität in unserer Branche immer mehr zunimmt. Was mich heute als Anfrage dazu erreicht hat, ist bisher der Gipfel der Unverfrorenheit. Ich gebe das hier mal ungekürzt wieder:

Hallo Detlef Plaisier,

da wir über XING miteinander verbunden sind und Sie einen kompetenten Eindruck machen, würde ich Sie gerne um einen kleinen Gefallen bitten. Keine Angst, ich will Ihnen nichts verkaufen, es kostet Sie lediglich ein bisschen Zeit.

Und zwar habe ich in den letzten Monaten ein neues Produkt entwickelt und bringe dies gerade auf den Markt. Dadurch, dass ich täglich damit zu tun habe, ist für mich natürlich alles ganz klar und verständlich, aber ich bin wahrscheinlich auch betriebsblind und habe in Bezug auf Erklärung, Auftritt, usw. einen Tunnelblick.

Meine Bitte an Sie ist nun eventuell einen Blick auf die Internetseite *** zu werfen und mir einfach ganz ehrlich Ihre Meinung zu sagen. Ist alles verständlich, oder gibt es Ihrerseits Verbesserungsvorschläge? Mit Ihrem Feedback würden Sie mir helfen, mein Produkt weiter zu optimieren.

Ich bedanke mich im Voraus ganz herzlich und falls Sie einmal ein ähnliches Problem haben, dann scheuen Sie nicht davor, mich ebenfalls anzusprechen.

Mir fehlten kurzzeitig die Worte – was wirklich selten vorkommt

 

Facebook kennt keinen Spaß: Ein Buchstabe kostet Millionen


Facebook versteht keinen Spaß, wenn Domain-Besetzer auf die Marke aufspringen wollen: Ein US-Gericht sprach Facebook jetzt Schadenersatz in Höhe von 2,8 Millionen US-Dollar zu. Domainbesetzer hatten sich verschiedene Schreibvarianten von Facebooks markenrechtlich geschütztem Domain-Namen selbst schützen lassen, berichtet cnet.com. Darunter waren unter anderem die Varianten facemook.com, fadebook.com und faxebook.com. Die elf Beschuldigten sollen dem Netzwerk jetzt pro Domain zwischen 5.000 und 25.000 US-Dollar zahlen. Dazu kommen noch weitere Gebühren wegen “schlechten Verhaltens”, da User zu anderen Seiten weitergeleitet wurden. Das Gericht folgte damit der Argumentation von Facebook, wonach die Beschuldigten Geld verdient hätten, indem sie Nutzer absichtlich verwirrten.

Die Abmahner haben jetzt auch Google+ entdeckt


“Im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens hat das LG Berlin (Beschl. v. 28.03.2013 – Az.: 16 O 154/13) entschieden, dass nicht vorhandene bzw. fehlerhafte Impressum-Angaben auf Profilen von Google+ einen wettbewerbswidrigen Rechtsverstoß darstellen.” (Gelesen bei Kanzlei Dr. Bahr, http://www.dr-bahr.com/ – Danke!)

Kräftig gewürzt: “Freie Journalisten als Text-Nutten auf dem Content-Strich”


So beschreibt Andreas Lerg, Inhaber von Lerg Media, auf seiner Website in einem unverblümten Beitrag das Geschäftsmodell von Textportalen. Er nennt dabei ausdrücklich Textbroker.de, Content.de und TexterFlotte.de. Textbroker hat mir vor kurzem die Zusammenarbeit wegen angeblicher Abwerbung von Autoren für mein Journalistenbüro fristlos gekündigt. Nun will ich nicht nachtreten, denn im Nachhinein hat sich dieser vermeintliche Verlust in einen Gewinn gedreht. Es bleibt jetzt nämlich Zeit für hochwertige Projekte, statt für 1,4 Cent pro Wort ständig auf der Jagd nach der Miete zu sein. Wer erleben will, wie es auch anders geht, dem sei als Autor das Portal Textprovider.de empfohlen. Hier gibt es keine Mehr-Klassen-Gesellschaft nach Sternen, sondern thematisch abwechslungsreiche und angemessen honorierte Projekte mit persönlicher Betreuung.

Jetzt wird’s ja ganz bunt: Abmahnung gegen Google!


Darüber berichtet onlinemarketing.de.

Dürfen sich Einzelunternehmer “Geschäftsführer ” nennen?


Eine Frage, die auch mich betrifft und mit der ich mich bislang noch gar nicht beschäftigt hatte. Dabei kann dahinter eine rechtliche Stolperfalle stecken. Aufklärung gibt ein Beitrag auf www.akademie.de.

Sehr geehrte oder Du – Wie spreche ich meine Leser an?


An der falsch gewählten Anrede ist schon manche Geschäftsidee oder mancher Blogger gescheitert. Dabei kommt es nur auf eines an: Authentizität, meint Inga Palme in ihrem lesenswerten Beitrag.

So einfach ist ein besseres Ranking bei Google


Oben zu stehen ist besonders für Start-ups wichtig. Nur so können schließlich neue Kunden generiert werden. Wie es geht, sagt ein Beitrag auf dem Blog von Austrianweb.

XING-Studie ermittelt: Hamburg ist der beliebteste Arbeitsort Deutschlands


Hamburg ist der beliebteste Arbeitsort Deutschlands. Dies zeigt eine Studie, die  XING, das führende berufliche Netzwerk im deutschsprachigen Raum, unter seinen Mitgliedern durchgeführt hat. 42% der deutschlandweit Befragten gaben dabei an, dass sie gerne in der Hansestadt arbeiten würden. Auf den Plätzen zwei und drei folgen München und Berlin. Die deutschen Großstädte, denen XING-Nutzer als Arbeitsort die schlechtesten Noten gegeben haben, sind Leipzig, Dortmund und Essen. Auch auf Ebene der Bundesländer ist Hamburg führend. An Position zwei und drei der beliebtesten Bundesländer liegen Bayern und Baden-Württemberg. Im Saarland oder in Sachsen-Anhalt würde hingegen lediglich ein Prozent der Befragten gerne arbeiten. 845 Nutzer haben im März 2013 auf xing.com an der Online-Umfrage teilgenommen.

Nach den Gründen befragt, warum XING-Nutzer gerne zum Arbeiten in eine der Städte oder in eines der Bundesländer ziehen würden, liegen die Lebensqualität, verbesserte soziale Rahmenbedingungen (59%) und der Freizeitwert (57%) vorne. Jeder zweite Befragte (50%) würde aus familiären Gründen umziehen. Gehalt (37%), Immobilienbesitz (16%) oder attraktive Miet- und Immobilienpreise (10%) spielen eher eine untergeordnete Rolle.

Im Rahmen der auf der XING-Plattform durchgeführten Umfrage wurden zudem Daten zur beruflichen Mobilität erhoben. Demnach würden 41% der XING-Nutzer weltweit umziehen, wenn ihnen ihr Traumjob angeboten wird. Als besonders mobil erweisen sich dabei Führungskräfte (44%), junge Berufstätige zwischen 18 und 29 Jahren (47%), Manager aus dem  Bereich Marketing & Consulting (50%) sowie selbstständige Unternehmer (54%).

Quelle: XING

In eigener Sache: Neues Leistungsschutzrecht ab 22. März 2013


Am 22. März 2013 trat das Leistungsschutzrecht LSR in Kraft. Blogger sind durch diese Regelungen noch stärker gefährdet, durch ihre Posts mit Abmahnungen überzogen zu werden. Dem Wortlaut des LSR folgend, dürfen Nachrichtenartikel nicht mehr verlinkt werden. Dies gilt für Blogzitate und für Social Networks. Das Leistungsschutzrecht untersagt weiterhin die Verbreitung von Inhalten, also Text und Bild,  ab einem Umfang von etwa 3 Sätzen pro Artikel. Dies entspricht der Vorschau, wie sie in Social Networks und bei Google genutzt wird. Ich bedaure daher, dass ich ab sofort meine Arbeit als Blogger und Reblogger nur noch sehr eingeschränkt wahrnehmen kann, um mich vor einer schon anlaufenden Abmahnungsmaschinerie zu schützen.

Follow

Bekomme jeden neuen Artikel in deinen Posteingang.

Schließe dich 1.443 Followern an